Immobilienrecht

Anwalt Immobilienrecht Bremen

Immobilienkauf, Gewährleistung, arglistige Täuschung.


Immobilienrecht

Rechtsanwalt Dr. Barre

Kompetente Beratung und Vertretung im Immobilienrecht durch Rechtsanwalt Dr. Barre.


  • Immobilienkauf und Immobilienverkauf
  • Gewährleistung, Mängel, Nachbesserung, Schadenersatz, Rücktritt
  • Immobilienfinanzierung
  • Ansprüche wegen arglistiger Täuschung


Unsere Kanzlei in Bremen bietet umfassende Rechtsberatung und Unterstützung in allen Fragen des Immobilienrechts und Vertragsrechts. Rechtsanwalt Dr. Barre steht Ihnen mit Fachwissen und Erfahrung zur Seite, um Ihre Rechte zu wahren und Ihre Interessen zu vertreten.


Kontakt

Immobilienrecht Anwalt Bremen

Wenn Sie beabsichtigen, eine Immobilie zu erwerben, ist es empfehlenswert, den notariellen Kaufvertrag in Ihrem Sinne vorab zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. Sollte es während der Abwicklung des Immobilienkaufvertrages zu Abwicklungsproblemen kommen, ist die zeitnahe Beauftragung eines Rechtsanwalts wichtig. Auch nach Vollzug des Kaufvertrages können Probleme auftreten, etwa wenn es um die Frage von Mängeln, einer arglistigen Täuschung über Mängeln, einer fehlenden Baugenehmigung oder dergleichen geht.


Rechtsanwalt Dr. Barre steht Ihnen zur Prüfung und Lösung Ihrer Fragen im Bereich des Immobilienrechts und Vertragsrechts gerne zur Verfügung. Die Rechtsberatung bietet Ihnen Unterstützung bei der Vorbereitung und Anpassung von Kaufverträgen sowie bei der Einleitung einer Klage.

Kompetenzen im Immobilienrecht


Rechtsanwalt Dr. Barre berät und vertritt Sie beim Erwerb oder Verkauf von Immobilien, so beim Hauskauf, Wohnungskauf oder Grundstückskauf.


In diesem Rahmen bietet Ihnen Rechtsanwalt Dr. Barre eine umfassende Beratung zu den sich regelmäßig ergebenden Fragestellungen des Kaufs bzw. Verkaufs von Immobilien. Sofern sich Rechtsstreitigkeiten nach Abschluss eines Immobilienkaufvertrages ergeben sollten, steht Ihnen Rechtsanwalt Dr. Barre selbstverständlich ebenfalls mit Rat und Tat zur Seite.


Sachverhalte des Immobilienrechts sind hierbei u.a.:


  • Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen aufgrund von Mängeln, insbesondere im Falle von arglistig verschwiegenen Mängeln der Immobilie.
  • Prüfung von Immobilienkaufverträgen / Grundstückskaufverträgen vor und nach Kaufvertragsschluss.
  • Prüfung von Finanzierungsverträgen.
  • Korrespondenz und Interessenvertretung vor Notaren und Grundbuchämtern.
  • Durchsetzung vertraglicher Ansprüche wie Kaufpreiszahlung, Eigentumsverschaffung oder die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen (Nacherfüllung, Schadenersatz, Minderung, Rücktritt).
  • Rechtliche Prüfung von Grundschulden und weiteren Rechten am Grundstück, so u.a. Wohnrecht, Nießbrauchrecht usw. 
  • Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Immobilien- und Finanzierungsmaklern. 


Das Immobilienrecht zählt seit Jahren zu dem Schwerpunktbereich von Rechtsanwalt Dr. Barre und umfasst zudem die Rechtsbereiche des Miet- und Wohnungseigentumsrechts sowie des privaten Baurechts.


Weitergehende Fragen zum Immobilienrechtsspektrum beantwortet Ihnen Rechtsanwalt Dr. Barre gerne persönlich.



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